BVerwG, Beschluß vom 4.6.1993 - 6 P 31.91 -: Der Personalrat ist auch bei Geltung des sogenannten Versagenskatalogs nicht darauf beschränkt, seine Zustimmungsverweigerung auf Rechtmäßigkeitsgründe zu stützen, sondern kann auch tatsächliche Nachteile geltend machen. Der aufnehmende Personalrat kann z. B. darauf hinweisen, daß der umzusetzende Beschäftigte erhebliche Nachteile für die aufnehmende Dienststelle bringt, etwa in der Form von Mehrbelastungen der vorhandenen Mitarbeiter.
Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Umsetzungen
Personalvertretung ; 37 , 9 ; 414-419
1994-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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