BVerwG, Beschluß vom 04.06.1993 - 6 P 33.91 -: Der Personalrat ist in personellen Einzelangelegenheiten bei einer Zustimmungsverweigerung nicht auf Rechtmäßigkeitsgründe beschränkt, sondern kann tatsächliche Nachteile im Sinne des Schutzzwecks der Mitbestimmung geltend machen. So kann bei Umsetzungen der Personalrat der abgebenden Stelle auf Nachteile durch Mehrbelastungen der verbleibenden Beschäftigten von nicht unerheblichem Gewicht verweisen.


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    Title :

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Umsetzungen



    Published in:

    Personalvertretung ; 37 , 10 ; 467-472


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    6 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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