BVerwG, Beschluß vom 04.06.1993 - 6 P 33.91 -: Der Personalrat ist in personellen Einzelangelegenheiten bei einer Zustimmungsverweigerung nicht auf Rechtmäßigkeitsgründe beschränkt, sondern kann tatsächliche Nachteile im Sinne des Schutzzwecks der Mitbestimmung geltend machen. So kann bei Umsetzungen der Personalrat der abgebenden Stelle auf Nachteile durch Mehrbelastungen der verbleibenden Beschäftigten von nicht unerheblichem Gewicht verweisen.


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    Titel :

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Umsetzungen



    Erschienen in:

    Personalvertretung ; 37 , 10 ; 467-472


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Umsetzungen

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