BAG, Urt. vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/93: Das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung bezieht sich auch auf die inhaltliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses und damit auf eine Befristung. Bei Abschluß eines Arbeitsvertrages unter Verletzung des Mitbestimmungsrechts bezieht sich die Unwirksamkeit nicht auf den Arbeitsvertrag selbst, sondern lediglich auf dessen Befristung.
Mitbestimmung des Personalrats bei befristeten Arbeitsverträgen
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 23 ; 1099-1102
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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