BVerwG, Beschluß vom 4.6.1993 - 6 P 31.91 -: Der Personalrat ist auch bei Geltung des sogenannten Versagenskatalogs nicht darauf beschränkt, seine Zustimmungsverweigerung auf Rechtmäßigkeitsgründe zu stützen, sondern kann auch tatsächliche Nachteile geltend machen. Der aufnehmende Personalrat kann z. B. darauf hinweisen, daß der umzusetzende Beschäftigte erhebliche Nachteile für die aufnehmende Dienststelle bringt, etwa in der Form von Mehrbelastungen der vorhandenen Mitarbeiter.


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    Titel :

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Umsetzungen



    Erschienen in:

    Personalvertretung ; 37 , 9 ; 414-419


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    6 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch