Hat ein Personalrat seine Zustimmung für ein 1 Jahr dauerndes Arbeitsverhältnis erteilt, und schließen die Vertragsparteien danach einen Zeitvertrag von kürzerer Vertragsdauer, so ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam. Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf Dauer und nicht nur für den zunächst geplanten Zeitraum.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung des Arbeitsverhältnisse


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Personalrat ; 15 , 11 ; 483-484


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch