Das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 8.7.1998 - 7 AZR 245/97 besagt: Die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf auch dann eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießt; dies gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung im Rahmen einer vom Arbeitgeber erklärten Änderungskündigung getroffen wird.


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    Titel :

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse


    Untertitel :

    Unverzichtbarkeit eines sachlichen Grunde



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 51 , 49 ; 2472-2473


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch