Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.1996 - 7 AZR 496/95: Auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, daß er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist. Ein sachlicher Grund liegt bei der Vorbereitung eines Vergleichs vor, wenn zwischen den Parteien bereits ein offener Streit über den rechtlichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses besteht, der durch die Vereinbarung der Befristung beigelegt werden kann.
Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrag
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 20 ; 1089-1092
1996-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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