Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.1996 - 2 AZR 402/95: Ist bei einer Kündigung die Anhörung des Personalrats vorgesehen, so ist die Anhörung nicht unwirksam, wenn die abschließende Stellungnahme des Personalrats zu der Kündigungsabsicht entgegen zwingender gesetzlicher Regelung lediglich durch ein gruppenfremdes Personalratsmitglied unterzeichnet ist, da dies allein der Sphäre des Personalrats zuzurechnen ist.
Anhörung des Personalrats bei Kündigung
Personalvertretung ; 41 , 3 ; 205-208
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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