Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.1993 - 2 AZR 267/93: Die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats besteht vor jeder, auch wiederholten Kündigung des Arbeitgebers. Ist eine Kündigungserklärung dem Arbeitnehmer zugegangen, so ist der Betriebsrat vor einer erneuten, d.h. der nächsten Kündigung des Arbeitnehmrs, erneut zu hören. Bei einer Massenentlassung genügt es nicht, daß der Arbeitgeber den Betriebsrat die Anzahl der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer mitteilt, ohne die Arbeitnehmer einzeln zu bezeichnen.
Wiederholte ordentliche Kündigung: Pflicht zur Anhörung des Betriebsrat
Betrieb ; 47 , 7 ; 381-382
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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