Nach § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung zwingend anzuhören. Dies gilt auch, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich eine Kündigung "verabredet" haben, wie kürzlich das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil feststellte. Von dieser Entscheidung ausgehend werden in dem Beitrag Inhalt und Verfahren einer solchen Anhörung sowie die Möglichkeiten des Betriebsrats beschrieben.


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    Title :

    Anhörung des Betriebsrat


    Subtitle :

    Erforderlich auch bei "verabredeten" Kündigungen


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 7 ; 417-421


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die Anhörung des Betriebsrat

    Felser, Michael | IuD Bahn | 2005


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