Nach § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung zwingend anzuhören. Dies gilt auch, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich eine Kündigung "verabredet" haben, wie kürzlich das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil feststellte. Von dieser Entscheidung ausgehend werden in dem Beitrag Inhalt und Verfahren einer solchen Anhörung sowie die Möglichkeiten des Betriebsrats beschrieben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Anhörung des Betriebsrat


    Untertitel :

    Erforderlich auch bei "verabredeten" Kündigungen


    Beteiligte:
    Haag, Oliver (Autor:in) / Sobek, Alexandra (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 7 ; 417-421


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Die Anhörung des Betriebsrat

    Felser, Michael | IuD Bahn | 2005


    Wiederholte ordentliche Kündigung: Pflicht zur Anhörung des Betriebsrat

    Infozentrale Elektrizitätswirtschaft | IuD Bahn | 1994



    Bildungsplanung des Betriebsrat

    Beyer-Peter, Detlev | IuD Bahn | 2000


    Betriebsrat hilft Zeitarbeitern

    Skowronek, Andrea | IuD Bahn | 2007