Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.8.1993 - 2 AZR 159/93: Bei einer erneuten Kündigung kann sich der Arbeitgeber nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat, und die materiell geprüft, aber nicht als gerechtfertigt beurteilt worden sind. Bei Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf die fristlose Kündigung oder nur auf die umgedeutete fristgerechte Kündigung zu beantragen.
Wiederholte Kündigung aus denselben Gründen
Betrieb ; 47 , 8 ; 432-435
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Wiederholte ordentliche Kündigung: Pflicht zur Anhörung des Betriebsrat
IuD Bahn | 1994
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