Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 649/94: Beruht eine Pflichtverletzung wegen Alkoholisierung im Betrieb nicht auf Alkoholabhängigkeit, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, wohingegen eine Kündigung wegen einer Pflichtverletzung, die auf Alkoholabhängigkeit beruht, in der Regel sozialwidrig ist. Für die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers genügt es, wenn er sich an dem durch Alkomat erzielten Ergebnis orientiert.


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    Title :

    Verhaltensbedingte Kündigung: Wiederholte Trunkenheit im Betrieb ohne Alkoholabhängigkeit


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 48 , 20 ; 1028-1030


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German