Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 649/94: Beruht eine Pflichtverletzung wegen Alkoholisierung im Betrieb nicht auf Alkoholabhängigkeit, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, wohingegen eine Kündigung wegen einer Pflichtverletzung, die auf Alkoholabhängigkeit beruht, in der Regel sozialwidrig ist. Für die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers genügt es, wenn er sich an dem durch Alkomat erzielten Ergebnis orientiert.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Verhaltensbedingte Kündigung: Wiederholte Trunkenheit im Betrieb ohne Alkoholabhängigkeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 48 , 20 ; 1028-1030


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch