Auch schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen - so sieht es eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.1.1999 (2 AZR 665/98) vor. Im dargestellten Fall hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer in Folge einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber diesen und seine Kollegen in Briefen beleidigt. Nachdem er sein Fehlverhalten auch nach Erteilung einer Abmahnung nicht einstellte, erfolgte eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer klagte dagegen und führte als Begründung eine psychische Erkrankung an. Auch wenn bei Anerkennung der Krankheit der Arbeitnehmer schuldlos gehandelt hat, liegt hier dennoch eine Pflichtverletzung vor, die ausnahmsweise zu einer fristlosen Kündigung führen kann.
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - schuldlose Pflichtverletzungen als wichtiger Grund
SAE Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen ; 54 , 3 ; 85-93
2000-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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