Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4.12.1997 - 2 AZR 140/97: Hat der Arbeitgeber aufgrund der Entscheidung über die Stillegung einer Betriebsabteilung gekündigt, ist er zur Wiedereinstellung verpflichtet, wenn er noch innerhalb der Kündigungsfrist sich zur Fortführung der Abteilung mit verringerter Arbeitnehmerzahl entschließt. Bei der Auswahl der wiedereinzustellenden Arbeitnehmer sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wurde innerhalb der Frist ein gerichtlicher Vergleich mit Abfindungsregelung geschlossen, kann es wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zur Wiedereinstellung mit Rückzahlungsverpflichtung kommen.
Wiedereinstellungsanspruch
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 15 , 13 ; 701-705
1998-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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