Im Falle eines Betriebsübergangs gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über, und eine wegen des Betriebsübergangs ausgesprochene Kündigung ist nach § 613a Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Allerdings kommt es insoweit auf die Umstände beim Zugang der Kündigungserklärung an, so dass keine Unwirksamkeit eintritt, wenn der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt von einer Betriebsstilllegung ausgeht und erst später einen Erwerber findet, der den Betrieb fortführt. Geschieht Letzteres jedoch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, so gewährt die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer in der Regel einen Wiedereinstellungsanspruch. Der vorliegende Beitrag untersucht neuere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu diesem Thema und geht z. B. darauf ein, gegen wen sich der Wiedereinstellungsanspruch richtet, aus welchen Gründen er ausnahmsweise entfällt und innerhalb welcher Frist er geltend zu machen ist.
Der Wiedereinstellungsanspruch bei überraschendem Betriebsübergang
Der Betrieb ; 63 , 33 ; 1826-1830
2010-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1998
|Der Wiedereinstellungsanspruch
IuD Bahn | 2007
|Neu entdeckt: der Wiedereinstellungsanspruch
IuD Bahn | 1998
|Grundlagen und Grenzen des Wiedereinstellungsanspruch
IuD Bahn | 1998
|