Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96: Wird eine betriebsbedingte Kündigung unter der Prämisse ausgesprochen, daß bei Ablauf der Kündigungsfrist eine Weiterbeschäftigung wegen Betriebsstillegung nicht mehr möglich sei, und stellt sich heraus, daß das Arbeitsverhältnis wegen eines zustandegekommenen Betriebsübergangs hätte fortgesetzt werden können, so besteht ein Wiedereinstellungsanspruch, wenn mit Rücksicht auf die Wirksamkeit der Kündigung noch keine Dispositionen getroffen sind und die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist.
Wiedereinstellungsanspruch nach Wegfall des Kündigungsgrunds während der Kündigungsfrist - Zumutbarkeit (hier: nachträglich ermöglichter Betriebsübergang im Konkursverfahren)
Betrieb ; 50 , 27/28 ; 1414-1416
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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