Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 557/96: Nach betriebsbedingter, sozial gerechtfertigter Kündigung entsteht kein Wiedereinstellungsanspruch, wenn sich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit ergibt. Dies gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Kündigungsschutzverfahren andauert.
Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung: Verneinung bei Beschäftigungsmöglichkeiten, die erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eintreten
Arbeitsrechtliche Entscheidungen
Betrieb ; 51 , 8 ; 423
1998-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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Der Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung
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