Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 557/96: Nach betriebsbedingter, sozial gerechtfertigter Kündigung entsteht kein Wiedereinstellungsanspruch, wenn sich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit ergibt. Dies gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Kündigungsschutzverfahren andauert.


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    Titel :

    Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung: Verneinung bei Beschäftigungsmöglichkeiten, die erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eintreten


    Untertitel :

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen



    Erschienen in:

    Betrieb ; 51 , 8 ; 423


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch