Wenn sich nach betriebsbedingter Kündigung während des Laufes der Kündigungsfrist eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zeigt, so besteht ein Wiedereinstellungsanspruch. Dieser kann auch befristet sein. Bei Aufhebungsverträgen kann die Änderung der betrieblichen Situation u.U. einen Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeuten.
Der Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung
Betrieb ; 51 , 8 ; 417-422
1998-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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