Mit dem "Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz" ist u.a. die Höhe der Entgeltfortzahlung auf 80 % begrenzt worden. Zur Schaffung einer Kompensationslösung wurde gleichzeitig das Bundesurlaubsgesetz geändert. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach einer Wartezeit von vier Wochen ab Arbeitsaufnahme. Der Arbeitnehmer kann die Anrechnung eines Urlaubstages für fünf Krankheitstage verlangen, wobei der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nicht unterschritten werden darf. Auch bei Maßnahmen der Vorsorge oder Rehabilitation besteht die Möglichkeit, zur Vermeidung des Entgeltausfalls Urlaubstage einzusetzen.
Neuerungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Personalwirtschaft ; 24 , 1 ; 37-44
1997-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Erst nach der Wartezeit
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Rechtliche Grundfragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (I)
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