Ein Arbeitnehmer, der wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geworden ist, wird nach § 275 BGB gegenüber seinem Arbeitgeber von der Arbeitspflicht frei. Nach der allgemeinen schuldrechtlichen Regel des § 323 Abs. 1 BGB würde der Arbeitgeber in diesem Falle nach dem Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aber auch von seiner Gegenleistungspflicht, nämlich Lohn zu zahlen, frei, sofern nicht der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer ausdrücklich einen Anspruch auf Entgelt(fort)zahlung einräumen würde. Das Entgelfortzahlungsgesetz statuiert einen der Ausnahmefälle eines Lohnanspruchs ohne Arbeitsleistung. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss dabei allerdings die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein. Der zweite Teil des Beitrags hat die Themen Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts, Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers, Forderungsübergang bei Dritthaftung und Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers zum Schwerpunkt.


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    Title :

    Rechtliche Grundfragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (II)


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 15 ; 650-652, 654-655


    Publication date :

    2001-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German