Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96: Die Darlegungs- und Beweislast für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall liegt beim Arbeitnehmer. Neben der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind auch andere Beweismittel erlaubt. Zulässig ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Ausfalltag beibringen zu müssen. Die Nichtbeibringung führt nicht zu einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, sondern zu einem Zurückbehaltungsrecht.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers - Zulässigkeit anderer Beweismittel an Stelle der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsrechtliche Entscheidungen
Betrieb ; 51 , 11 ; 580-582
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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