Mit dem "Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz" ist u.a. die Höhe der Entgeltfortzahlung auf 80 % begrenzt worden. Zur Schaffung einer Kompensationslösung wurde gleichzeitig das Bundesurlaubsgesetz geändert. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach einer Wartezeit von vier Wochen ab Arbeitsaufnahme. Der Arbeitnehmer kann die Anrechnung eines Urlaubstages für fünf Krankheitstage verlangen, wobei der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nicht unterschritten werden darf. Auch bei Maßnahmen der Vorsorge oder Rehabilitation besteht die Möglichkeit, zur Vermeidung des Entgeltausfalls Urlaubstage einzusetzen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Neuerungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall



    Erschienen in:

    Personalwirtschaft ; 24 , 1 ; 37-44


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch