Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitsnehmers ist in der Regel nicht geeignet, einen Grund für außerordentliche Kündigung darzustellen. Überprüfung einer krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung hat nach Anforderungen § 626 BGB und entwickelten 3-Stufen-Schema zu erfolgen. Soweit Gericht ärztliches Attest als entscheidungserheblich zugrunde legt, ist in der Praxis Vorsicht geboten. BAG zeigt mit Entscheidung, daß Kündigungen immer Einfallprüfungen sind.


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    Title :

    Kündigungsschutz



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 7-8 ; 495-497


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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