Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitsnehmers ist in der Regel nicht geeignet, einen Grund für außerordentliche Kündigung darzustellen. Überprüfung einer krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung hat nach Anforderungen § 626 BGB und entwickelten 3-Stufen-Schema zu erfolgen. Soweit Gericht ärztliches Attest als entscheidungserheblich zugrunde legt, ist in der Praxis Vorsicht geboten. BAG zeigt mit Entscheidung, daß Kündigungen immer Einfallprüfungen sind.


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    Titel :

    Kündigungsschutz



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 7-8 ; 495-497


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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