BAG, Urt. v. 20.1.1994 - 2 AZR 489/93: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer betriebsbedingten Kündigung auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit, und bestreitet der Arbeitgeber das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes, so muß der Arbeitnehmer konkret aufzeigen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich der Arbeitnehmer auf einen nur ausnahmsweise anzuerkennenden konzernweiten Kündigungsschutz, also z.B. auf eine Weiterbeschäftigung in einem Tochterunternehmen, beruft.
Konzerndimensionaler Kündigungsschutz
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 14 ; 653-656
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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|Arbeitsrecht - Kündigungsschutz
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