Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.1994, 2 AZR 489/93: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer betriebsbedingten Kündigung auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit und bestreitet der Arbeitgeber das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes, so muß der Arbeitnehmer konkret aufzeigen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich der Arbeitnehmer auf einen nur ausnahmsweise anzuerkennenden konzernweiten Kündigungsschutz, also z. B. auf eine Weiterbeschäftigung in einem Tochterunternehmen, beruft.
Konzerndimensionaler Kündigungsschutz
Betrieb ; 47 , 32 ; 1627
1994-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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IuD Bahn | 1996
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|Arbeitsrecht - Kündigungsschutz
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Konzerndimensionaler Kündigungsschutz
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