In Unternehmen finden Strukturveränderungsprozesse mit Veränderungen Arbeitsinhalte und -abläufe statt. BetrVG gibt Betriebsrat Fülle an Beteiligungsrechten. Um Rechte zu nutzen, kann Betriebsrat Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 hinzuziehen. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. An Merkmal der Erforderlichkeit sind hohe Anforderungen gestellt. Sachverständige sind Personen, die Betriebsrat schriftlich oder mündlich fehlende fachliche und/oder rechtliche Kenntnisse vermitteln.
Sachverständiger des Betriebsrats nach § 80 Abs. 3 BetrVG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 4 ; 217-222
1996-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Beschlußfassung des Betriebsrats nach § 33 BetrVG
IuD Bahn | 1996
|Berufsbildung - Rechte des Betriebsrats i.S.d. BetrVG
IuD Bahn | 2003
|