In Unternehmen finden Strukturveränderungsprozesse mit Veränderungen Arbeitsinhalte und -abläufe statt. BetrVG gibt Betriebsrat Fülle an Beteiligungsrechten. Um Rechte zu nutzen, kann Betriebsrat Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 hinzuziehen. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. An Merkmal der Erforderlichkeit sind hohe Anforderungen gestellt. Sachverständige sind Personen, die Betriebsrat schriftlich oder mündlich fehlende fachliche und/oder rechtliche Kenntnisse vermitteln.


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    Title :

    Sachverständiger des Betriebsrats nach § 80 Abs. 3 BetrVG


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 4 ; 217-222


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German