Die arbeitsvertraglichen Vergütungsregelungen können auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen. Zumeist bestehen Regelungen aufgrund Tarif- und Arbeitsverträgen. In darüber hinausgehenden Vergütungsentscheidungen des Arbeitgebers werden oft die Einflußmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des Mitbestimmungsrechts übersehen. Während der totale Widerruf freiwilliger Leistungen als Gelegenheit der Lohnpolitik nicht der Mitbestimmung unterliegt, ist diese bei Teilwiderruf gegeben, da es sich hierbei um eine Lohnsystemänderung handelt.
Vergütungsregelungen und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 I Nr. 10 BetrVG)
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ; 15 , 20 ; 1081-1089
1998-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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