EuGH, Urteil vom 02.05.1996 - Rs. C 206/94: Europäisches Recht gilt für eine nationale Regelung, nach der ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, auch dann, wenn die Vergütung erst eine bestimmte Zeit nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist. Es ist dem Arbeitgeber nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand derer das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.
Bindungswirkung einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber
Betrieb ; 49 , 20 ; 1039-1040
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Zur Bindungswirkung von Bilanzen
IuD Bahn | 2007
|IuD Bahn | 2009
|Arbeitgeber verweigert Schulungsteilnahme
IuD Bahn | 2005
|