EuGH, Urteil vom 02.05.1996 - Rs. C 206/94: Europäisches Recht gilt für eine nationale Regelung, nach der ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, auch dann, wenn die Vergütung erst eine bestimmte Zeit nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist. Es ist dem Arbeitgeber nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand derer das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.


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    Titel :

    Bindungswirkung einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 20 ; 1039-1040


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch