Nach wie vor ist § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Schulung von Betriebsratsmitgliedern rechtlich umstritten. Die Rechtslage ist komplex und bewegt sich zwischen individualrechtlichen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüchen, die unmittelbar gerichtlich oder aber über die Einigungsstelle durchgesetzt werden müssen. Der Beitrag beschreibt die rechtliche Lage, wenn der Arbeitgeber eine Schulungsteilnahme verweigert.
Arbeitgeber verweigert Schulungsteilnahme
Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 2 ; 88-91
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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