Bislang wird überwiegend angenommen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von E-Mail und Internet gestattet, "Anbieter von Telekommunikationsdiensten" ist. Das bedeutet, dass er das Fernmeldegeheimnis zu wahren hat und nicht auf die elektronische Post der Arbeitnehmer zugreifen kann - auch dann nicht, wenn z. B. im Fall von Urlaub oder Krankheit betriebliche E-Mails benötigt werden. Da sich dieses Problem weder technisch noch über Einwilligungen praktikabel lösen lässt, sprechen sich die Autoren des vorliegenden Beitrags dafür aus, den Arbeitgeber nicht länger als "Anbieter von Telekommunikationsdiensten" zu betrachten.
Arbeitgeber als Telekommunikationsdienste-Anbieter?
Eingeschränkter Zugriff auf elektronische Geschäftskorrespondenz bei zugelassener Privatnutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz?
Der Betrieb ; 59 , 42 ; 2290-2294
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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