Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 16.08.1995 - 7 ABR 52/94: Ist zum Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein freier Arbeitsplatz vorhanden, hat bei der Prüfung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung ein künftiger Wegfall von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu bleiben.


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    Title :

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreter


    Subtitle :

    Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German