Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 16.08.1995 - 7 ABR 52/94: Ist zum Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein freier Arbeitsplatz vorhanden, hat bei der Prüfung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung ein künftiger Wegfall von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu bleiben.


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    Titel :

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreter


    Untertitel :

    Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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