Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 16.08.1995 - 7 ABR 52/94: Ist zum Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein freier Arbeitsplatz vorhanden, hat bei der Prüfung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung ein künftiger Wegfall von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu bleiben.
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreter
Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 9 ; 493-495
01.01.1996
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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