Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 269/95: Bei Verlagerung von Beschäftigungsmöglichkeiten von einem Betrieb des Unternehmens in einen anderen im Zusammenhang mit Arbeitsplatzabbau genießt der bisherige Arbeitsplatzinhaber Bestandsschutz i.S. der Sozialauswahl, wenn die Arbeit zwar höher vergütet wird, sie aber dieselbe oder zumindest ganz überwiegend gleich geblieben ist.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl der Aufgabenverlagerung in einen anderen Betrieb des Unternehmens bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau
Betrieb ; 49 , 5 ; 281-282
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
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