Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 651/95: Die geplante Stillegung eines Betriebs kann ein betriebliches Erfordernis für die Kündigung darstellen. Beim Vorliegen einer ernsthaften endgültig beabsichtigten Betriebsstillegung muß zu diesem Zeitpunkt nicht bereits mit der Verwirklichung begonnen werden. Eine Sozialauswahl hat dann nicht mehr stattzufinden, wenn allen Arbeitnehmern wegen Betriebsstillegung gekündigt wird.
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl bei geplanter Betriebsstillegung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 2 ; 92-94
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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