Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz hat betriebsübergreifend zu erfolgen, wenn mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten. Bei der nach § 1 Abs. 3 KSchG geforderten Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer kann einem aktuellen Stand von Kenntnissen und Fähigkeiten (hier CAD-Technik) erhebliche Bedeutung zukommen.


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    Title :

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl


    Subtitle :

    BAG, Urteil vom 5.5.1994 - 2 AZR 917/93


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 23 ; 852-855


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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