Die Tendenz zur Teilzeitarbeit weist deutlich nach oben. Besondere Rechtsfragen treten bei betriebsbedingten Kündigungen sowohl hinsichtlich der Kündigungsgründe als auch bei der Sozialauswahl auf, besonders dann, wenn in die Überlegungen Teil- und Vollzeitbeschäftigte einzubeziehen sind. Meistens handelt es sich bei betriebsbedingten Kündigungen um sog. Stundenbudgetkürzungen. Sozialversicherungs- und kündigungsschutzrechtliche Folgen dürfen bei der Sozialauswahl keine Rolle spielen.
Teilzeitarbeit und betriebsbedingte Kündigung
Betrieb ; 49 , 13 ; 677-683
1996-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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