Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 269/95: Bei Verlagerung von Beschäftigungsmöglichkeiten von einem Betrieb des Unternehmens in einen anderen im Zusammenhang mit Arbeitsplatzabbau genießt der bisherige Arbeitsplatzinhaber Bestandsschutz i.S. der Sozialauswahl, wenn die Arbeit zwar höher vergütet wird, sie aber dieselbe oder zumindest ganz überwiegend gleich geblieben ist.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl der Aufgabenverlagerung in einen anderen Betrieb des Unternehmens bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 5 ; 281-282


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch