Die Wirtschafts- und Finanzkrise veranlasst viele Arbeitgeber dazu, Personal abzubauen und betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Der Beitrag geht deshalb darauf ein, unter welchen Voraussetzungen betriebsbedingte Kündigungen rechtlich möglich sind, dass ausreichende Kündigungsgründe vorliegen müssen und die Beweislast immer der Arbeitgeber trägt, welche Rolle die Sozialauswahl bei einer Kündigung spielt und welchen Wertungsspielraum der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl hat. Außerdem wird erläutert, wie gehandelt wird, wenn ein betriebliches Interesse an der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers besteht, dafür aber einem anderen, "schwächeren" Arbeitnehmer gekündigt werden muss, warum der Betriebsrat sich nicht auf einen Interessenausgleich mit Namensliste einlassen sollte und welche Reaktionsmöglichkeiten der Betriebsrat vor Kündigungserteilung hat, denn er muss in jedem Fall vorher angehört werden. Abschließend wird kurz auf die Abfindung eingegangen.
Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau
Wie können Betriebsrat und Beschäftigte darauf reagieren?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 3 ; 146-149
2009-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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