Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7.3.1996 - 2 AZR 180/95: Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, daß das Arbeitsverhältnis durch eie bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Gründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten Prozeß materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß sie die Kündigung nicht rechtfertigen können.
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
Unzulässige Wiederholungskündigung
Betrieb ; 49 , 30 ; 1523-1525
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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