Um die Eignung eines Stellenbewerbers festzustellen, hat der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch ein Fragerecht (begrenzt durch Artikel 1 Grundgesetz). Der Bewerber ist zu einer eingeschränkten Offenbarung verpflichtet. Einzelheiten werden im Beitrag näher erläutert (Fragen des Arbeitgebers an den Bewerber).
Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen
Personal ; 47 , 9 ; 470-471
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Scientology - Fragerecht des Arbeitgebers und Kündigungsmöglichkeiten
IuD Bahn | 1997
|Betriebsratskosten - Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers?
IuD Bahn | 2001
|Auskunft des Arbeitgebers gegenüber Dritten
IuD Bahn | 2001
|Der Zugriff des Arbeitgebers auf Schmiergeld
IuD Bahn | 2008
|