Um die Eignung eines Stellenbewerbers festzustellen, hat der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch ein Fragerecht (begrenzt durch Artikel 1 Grundgesetz). Der Bewerber ist zu einer eingeschränkten Offenbarung verpflichtet. Einzelheiten werden im Beitrag näher erläutert (Fragen des Arbeitgebers an den Bewerber).


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    Titel :

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Personal ; 47 , 9 ; 470-471


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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