Bei Einstellungsverhandlungen steht dem Arbeitgeber generell ein Fragerecht insofern zu, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schützenswertes Interesse an der Beantwortung seiner Fragen für das Arbeitsverhältnis hat. Einzelne Fragen nach dem beruflichen Werdegang, einem bestehenden Wettbewerbsverbot oder einer bestehenden Schwerbehinderung sind uneingeschränkt zulässig. Die vorsätzliche Falschbeantwortung solcher Fragen berechtigt den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Fragen nach Vorstrafen, laufenden Ermittlungen, Krankheiten, Vermögensverhältnissen, Schwangerschaft, geleistetem oder noch zu leistendem Bundeswehr- oder Ersatzdienst sind nur in engen Grenzen zulässig. Grundsätzlich unzulässig sind Fragen nach Gewerkschafts-, Religions- und Parteizugehörigkeit.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen und Folgen der Falschbeantwortung



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 53 , 8 ; 421-427


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch