Bei Besetzungen für Vertrauensstellungen ist die Frage des Arbeitgebers nach der Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation zulässig. Bei bewußt falscher Beantwortung ist die Anfechtung oder fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Die Verpflichtung, keine Scientology-Zugehörigkeit einzugehen, kann durch Vertragsstrafenregelung abgesichert werden. Bei besonderer Vertrauensstellung genügt für die Kündigung bereits die bloße Scientology-Zugehörigkeit, während ansonsten die Voraussetzungen für eine sog. Druckkündigung vorliegen müssen oder durch Scientology-Aktivitäten Arbeitsvertragspflichten verletzt werden.
Scientology - Fragerecht des Arbeitgebers und Kündigungsmöglichkeiten
Betrieb ; 50 , 50 ; 2534-2539
01.01.1997
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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