Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 28.06.1994 - 1 ABR 59/93: Bei tarifwidrigem Verhalten des Arbeitgebers kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nur unter dem Gesichtspunkt verweigern, daß die geplante Einstellung ganz zu unterbleiben hat. Eine tarifwidrige Befristungsabrede berechtigt hierzu nicht.
Befristungsabrede: Kein Recht des Betriebsrates zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung bei tarifwidriger Befristung des Arbeitsvertrag
Betrieb ; 48 , 6 ; 326-327
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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